Schloss Burgrain zur Zeit der Säkularisation

 

Die Säkularisation 1803 war eine der großen geschichtlichen Veränderungen in unserer Heimat. Die Kirche in Bayern verlor dabei ihre Güter, Liegenschaften und territorialen Rechte an den bayerischen Staat.

Auch die Herrschaft Burgrain, fürstbischöflich freisingischer Besitz seit dem Jahre 811, war damit aufgelöst. Schloss Burgrain wurde versteigert und kam in Privatbesitz.

 

Wie waren damals die zeitlichen Abläufe, welche Folgen hatte die Auflösung für Schloss Burgrain und wer war davon unmittelbar betroffen?

 

Um dies ein wenig zu erhellen, macht es Sinn, zunächst die verschiedenen Funktionen zu skizzieren, die Schloss Burgrain im Laufe seiner fast 1000-jährigen Geschichte als  Mittelpunkt der gleichnamigen Herrschaft Burgrain (811 – 1802) erfüllte.

Zunächst war es wohl die verteidigungstechnisch ausgezeichnete Lage auf einem 40m über der Isen liegenden Bergsporn, die zur Besiedelung und Gründung von Schloss Burgrain führte. (Wiederholt wird Burgrain als Zuflucht erwähnt, z. B. zur Zeit der Ungarneinfälle im 10. Jahrhundert.) Bis ins 16. Jahrhundert wird die Festungsanlage immer mehr erweitert und vergrößert. Aber bereits im 30-jährigen Krieg ist die mittelalterliche Verteidigungsanlage ohne Bedeutung, - Burgrain wird in dieser Zeit zweimal geplündert.

Parallel zur Festungsfunktion entwickelt sich das Schloss zum administrativen Mittelpunkt des Freisinger Territorialbesitzes der Herrschaft Burgrain, mit Sitz der vom Bischof eingesetzten Pfleger und Richter. Spätestens allerdings durch die Säkularisation selbst, verliert das Schloss diese Funktion als Zentrum der herrschaftlichen Verwaltung wieder.

Im 17. und frühen 18. Jahrhundert wird das Schloss häufig vom jeweiligen Bischof besucht, der dann in seinen Herrschaftswäldern der Jagd nachgeht und in den sog. Fürstenzimmern residiert. Der Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Lichteneck lässt Teile der Burg umbauen, um dem Gebäude mehr den repräsentativen Charakter eines Schlosses zu verleihen. In der Chronik der Herrschaft Burgrain von Ludwig Heilmaier heißt es:

Die Schloßgebäude in ihrer heutigen Gestalt gehen zurück auf den großen Umbau unter Fürstbischof Franz v. Eckher; in Anlage und Aufbau hielt er sich jedoch an das Werk seiner Vorgänger Hermann und Nikodem (1412-1443), welches noch stark burgartigen Charakter zeigte.“  Zu den Fürstenzimmern heißt es: „Franz Eckher wußte sich diese Gemächer wohl in deutscher Behaglichkeit auszustatten und mit mächtigen Geweihen zu schmücken….“ und weiter: „…hat er sich bei seinen eigenen Wohnräumen auf bauliche Befestigung und wohnliche Ausgestaltung beschränkt und ihnen in pietätvoller, kunstsinniger Weise das gotische Gepräge belassen.“

Auch mit dem Neubau der barocken Schlosskapelle bewies Franz Eckher, dass ihm Schloss Burgrain sehr am Herzen lag. Ob allerdings einer seiner Nachfolger noch einmal Burgrain als Jagdschloss genutzt hat, ist eher zu bezweifeln, jedenfalls war Eckher der letzte Eigentümer unter den Bischöfen, den man als aktiven und umsichtigen Bauherrn bezeichnen kann, und von seinen Fürstenzimmern blieb leider nicht viel mehr als die grobe bauliche Hülle.

Die bisher geschilderten drei Aufgaben des Schlosses waren also zu Beginn des 19 Jahrhunderts mehr oder weniger unwichtig geworden.

Das Schloss, seine Gebäude und zugehörigen Ländereien als zusammenhängendes Wirtschaftsgut dagegen waren zu allen Zeiten von zentralem Stellenwert. Neben den Zehenteinnahmen, Abgaben und sonstigen Steuern, die der herrschaftlichen Verwaltung in Freising zustanden, waren auch die eigene Landwirtschaft, Fischzucht, Jagd und Forstwirtschaft einträglich. Zusätzlich gewannen ab dem 16. Jahrhundert auch die Einnahmen aus der zum Schloss gehörenden Brauerei an Bedeutung. Diese Funktion als wirtschaftliche Einnahmequelle bleibt zu allen Zeiten bestehen, auch über die Säkularisation hinaus, wie wir im Folgenden sehen werden.

 

Die letzten Jahre der Herrschaft Burgrain

 

Wie stellen sich uns nun die letzten Jahre der Herrschaft Burgrain ab etwa 1795 dar?

Überraschenderweise beginnt in dieser Zeit allergrößter politischer Veränderungen und neuer, revolutionärer Ideale, -„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“- noch einmal rege Bautätigkeit auf Schloss Burgrain. Aber nicht eine „pietätvolle, kunstsinnige“ Erweiterung im Sinne Eckhers ist das Ziel, sondern größere finanzielle Einnahmen sollen erschlossen werden.

Während bis dato auf Schloss Burgrain nur obergäriges Weißbier gebraut wurde, lässt Fürstbischof Josef Konrad v. Schroffenberg (1790-1803) zusätzlich ein Braunbiersudwerk einrichten. Im Erzbischöfl. Ordinariats-Archiv steht hierzu: „…auch zu Burgrain angefangen, ein Braunes Bier Sudwerk einzuführen, in gänzlicher Hoffnung, daß solches, da es zum Besten des gemeinsamen Wesens gemeint ist, auch seinen Wünschen vollkommen entsprechen werde.“  

Der Bau eines  sog. Märzenkellers zum Einlagern des Bieres war zusätzlich erforderlich, da der Gärprozess beim untergärigen Braunbier nur bei relativ niedriger Temperatur abläuft und im Sommer, ohne Kühlung, kein solches Bier gebraut werden kann. Im Jahre 1800 wurde in den Bauakten vermerkt: „Errichtung eines Merzenkellers für 50 Bierfaß jedes zu 30 Eimer durch Fürstbischof Josef Konrad.“ Das alte Maß eines Eimers wird im Allgemeinen mit ca. 70l angegeben, so dass insgesamt mehr als 1000 Hektoliter Bier eingelagert werden konnten. Auch die Ausmaße dieses Kellers, der heute noch erhalten ist, sind beeindruckend. Er ist in drei Räume von insgesamt ca. 260 qm eingeteilt, überwölbt mit mächtigen Tonnengewölben. Der Boden des Kellers liegt ca. 9m unter Umgebungsniveau. Als Kosten für den Bau wurden 11.600fl angegeben. Soweit wäre gegen diese Modernisierung nichts einzuwenden, wenn man nicht, um Baumaterial zu sparen, den romanischen Quaderturm der Burg um die Hälfte abgetragen hätte und die Nagelfluh-Quadersteine für den Bau des Kellers verwendet hätte.

Diese Entscheidung, dem „trendigen“ Geschmack nach Braunbier das Wahrzeichen der Herrschaft, den 22m hohen romanischen Bergfried zu opfern, kann wohl nur als Baufrevel bezeichnet werden. Die Herrschaft Burgrain, mag man fast denken, hat sich symbolisch selbst den Kopf abgeschlagen und wie in einem Menetekel die spätere Auflösung selbst vorweggenommen. 

 

Als nächstes wollen wir die Einnahmen aus Schloss Burgrain für das hochfürstliche Steuerkassieramt in Freising etwas genauer betrachten, die in den letzten Jahren der Herrschaft erzielt wurden. Die Gewinnbilanz selbst wurde eingeteilt in: Gewinnbilanz des Pflegeamtes, des Kastenamtes, des Umgeldamtes, des Brauamtes, der Burgrainer Forstverwaltung und der Steuereinnahmen. Im Jahresdurchschnitt von 1792 bis 1801 erzielte man Einnahmen in einer Höhe von ca. 11.000fl. Dies waren durchaus beachtliche Summen, vergleicht man sie etwa mit dem Jahreseinkommen eines Kanonikers des Kollegiatstiftes Isen im Jahre 1802 von ca. 1.100fl, oder denen eines Bräuknechts in Burgrain mit ca. 260fl. Wenn später davon die Rede sein wird, dass das Schloss in allen Teilen reparaturbedürftig sei, so lässt dies nur den Schluss zu, dass die Einnahmen in der Regel in einem viel zu geringen Umfang für den Unterhalt des Gebäudes verwendet wurden.

 

Die Schlacht von Hohenlinden am 3. Dezember 1800 hatte für Schloss Burgrain glücklicherweise nur relativ geringe Auswirkungen. Während sich 7 km entfernt allerschlimmstes Elend und Leid für die Bevölkerung und für tausende von Soldaten abspielte, beschränkten sich die Verluste in Schloss Burgrain, – man kann es schon erahnen, auf die Bier- und die Getreidevorräte. In der Chronik heißt es: „Am Mittag des 29. November wurde das Schloß Burgrain von französischer Kavellarie und Infanterie überfallen und geplündert. Vor allem hatte man es auf die Bräuerei abgesehen: 19 Halbfässer Weißbier und eine ganze Sud braunes Schenkbier wurden samt den Zubern und Kübeln zu einem Zechgelage in den Wald geschleppt…. Eine Truppe Franzosen feierte am 4. Dezember den Sieg, indem sie den restigen burgrainischen Biervorrat, 16 Halbfässer Weißbier und 24 Eimer Braunbier vertranken auf das Wohl der Republik…. Am 5. und 6. Dezember sprengte General d’Espagne die herrschaftlichen Getreidekästen und nahm alle Vorräte an Haber, Gerstenmalz, Heu usw. in Beschlag….Gaßner (Anm.: Burgrainer Gerichtsschreiber) berechnete den Schaden an den herrschaftlichen Gebäuden auf 2.865fl, den Gesamtschaden auf 4.416fl“.

 

Auf der einen Seite legen einem die Bautätigkeiten und die positiven Jahresbilanzen nahe, dass die herrschaftliche Verwaltung in dieser Zeit noch recht zielstrebig und geordnet funktionierte,  sogar die Schlacht von Hohenlinden konnte ohne größeren Schaden überstanden werden. Auf der anderen Seite war die Verwaltung selbst ohne eigentliche Leitung und erscheint aus heutiger Sicht ziemlich unentschlossen. Heilmaier schreibt in der Chronik: „Im Jahre 1797 starb der letzte Pfleger von Burgrain, J. B. Willibald v. Freyberg, freisingischer Oberstjägermeister, der erst 1795 installiert worden war. …Außerordentlicher Weise wurde die Freifrau Louise v. Freyberg in den Pflegamtsgenuß eingewiesen, weil ihr Gemahl, nachdem er zur Ablösung der Maierschaft große Kosten gehabt, so bald verstorben war unter Zurücklassung unmündiger Kinder.“  In Wirklichkeit musste der Gerichtsschreiber Gaßner das Pflegeamt quasi kommissarisch ausführen. Nun hatte dieser wohl sicher genug damit zu tun, trotzdem blieb ihm zusätzlicher Ärger nicht erspart. Die Witwe des vorletzten Pflegers, Heinrich v. Welden, forderte rückständige Vogteieinnahmen und außerdem die Möbel ihres Mannes. Gaßner hierzu: „Es kommt mir befremdend vor, daß die im Schloß befindlichen uralten Kästen und Gemählde den aufeinander gefolgten Pfleger zugehörig sein sollen. Leider sind keine alten Inventare vorhanden.“  Nicht genug damit, als Freifrau v. Keßling machte die Witwe des Freybergers dem Fürstbischof Josef Konrad gegenüber 1802 geltend, dass ihr laut Kammerbefehl von 1798 60 Klafter jährliches Holz aus den burgrainischen Waldungen angewiesen seien, und sie forderte die ausständigen 198 Klafter in Geld. Man kann Gaßner nur bedauern ob dieses kleingeistigen Gezänks in einem Jahr, das für Burgrain wahrlich ganz andere Konsequenzen hatte. Jedenfalls kann von einer Verwaltung, die sich in irgendeiner Weise gegen das drohende Unheil der Auflösung gestemmt hätte, nicht die Rede sein.

 

Die Säkularisation

 

Nun befinden wir uns im Dezember 1802. Während wohl Feifrau v. Kessling auf ihre 198 Klafter Holz wartet, sie wartet übrigens heute noch, ist die freisingische Herrschaft Burgrain noch Ende 1802 ein bayerisches (provisorisches) Landgericht geworden. Gerichtsschreiber Gaßner erhält die Nachricht auf dem Sterbebett. Am 26. Dezember stirbt Gaßner. Heilmaier vermerkt in der Chronik: „Gaßner erscheint in allen Akten als Muster der Gewissenhaftigkeit und Pünktlichkeit, er hatte auf seinem Sterbelager noch die Richtigkeit seiner Rechnungen dargelegt. Wenn trotzdem nach seinem Tode Rückstände sich fanden an Zehnten, Scharwerksgeldern usw., so hat das ohne Zweifel darin seinen Grund, daß Gaßner sich angesichts der schon im Gang befindlichen Säkularisation sagen konnte, es würden ohnehin die burgrainischen Güter in absehbarer Zeit ihrem rechtmäßigen Herrn entrissen.“  Hofratskanzlist Sartori erhält nun die Verwaltung über Burgrain, Zeilhofen und Kopfsburg. Als provisorischer Landgerichtsverweser muss er der Säkularisierungs-generalkommission die wenig angenehme Mitteilung machen, dass das Schloss Burgrain in allen Teilen reparaturbedürftig sei. Besonders im Wohnungsstock sind die Mauern dem Einsturz nahe und die Decken bereits eingestürzt.

Die zu dieser Jahreszeit ziemlich unwirtlich wirkenden, kalten und düsteren Gemäuer werden wohl ihren Teil zu dieser negativen Einschätzung beigetragen haben. Wahrscheinlich ist nicht mehr viel von einem funktionierenden Ökonomiebetrieb bzw. einer konjunkturell boomenden Brauerei zu spüren. Zweifellos ist auch ein wirtschaftlicher Tiefpunkt erreicht.

 

1803 gibt das Landgericht Burgrain bekannt, dass die Staudingerstiftung zu Isen für burgrainische Arme mit jährlich Zins von 6 Schäffel Korn und 50 fl. heuer zum letzten Mal bewilligt werde. Durch Schreiben vom 20. Mai 1803 unterfertigt von Kurfürst Max Josef und Montgelas wurde die „Pensionierung des Amts-, Bräu- und Forstpersonals des Landgerichts Burgrain und der Hofmark Zeilhofen“ geregelt. Hierbei werden insgesamt 16 Personen namentlich benannt. Weiter heißt es in den Schreiben u. a.: „Die ordnungswidrigen Getreidesammlungen bei den Untertanen fallen ohne weiteres weg“.

Über die Säkularisation hinaus dauern bedeutende Streitsachen im Zusammenhang mit der herrschaftlichen Verwaltung fort. Die Untersuchungen über die Zehentdifferenzen und Rückstände dauern bis 1816.

 

Nachdem nun die Herrschaft Burgrain aufgelöst ist, stellt sich die Frage nach der Verwendung der umfangreichen Gebäudekomplexe des Schlosses. Diese genügen  allerdings mehr den mittelalterlichen Bedürfnissen einer Verteidigungsanlage und sind ökonomisch nicht gut nutzbar.

Baubeschreibung aus dem Dezember 1803:

Bericht an den Kurfürsten:  „Sämtliche Gebäude stehen im Viereck auf einem steilen Berg, die Schloßwohnung hat grosse unschicklich angebrachte Zimmer und Gänge nebst grossen Stadel und Stallung; alles ist alt und sehr baufällig; die Schloßkapelle, die als Filial der Pfarre Mittbach bisher zu pfärrlichen Gottesdiensten gebraucht worden, macht nebst einem alten Thurm eine Seite des Gebäudes aus, die wohl gebaut und gut unterhalten ist. Die andere Seite des Vierecks bilden die Bräuhausgebäude mit einem erst vor drey Jahren neu erbauten Merzenkeller für 50 Bierfaß jedes zu 30 Eimer. Der Umfang des Bräuhauses ist zu eng, und seine Einrichtung sehr mangelhaft... .Eine Was­serreserve in dem von Quaterstein 9 Schuh dick aufgeführten obgemelten Thurm sam­melt das nöthige Wasser, das mittels 1200 Teichen drey Viertl Stund weit hergeleitet werden muß.“

[BHStA MF 17066].

Als nächstes werden die herrschaftlichen Gebäude für die Brandversicherung geschätzt: Das Schloß mit Kirche, Bräuhaus, Wohnhaus, Getreidekästen, Stallungen, Stadeln, der neugebaute Sommerkeller (11.600fl), das Schullehrerhaus, Försterhaus in Burgrain, Wasenmeisterhaus mit Hundszwinger, Teichenschupfen, Ziegelstadl mit Brennofen und Trockenhütte, Zehntstadl zu Walpertskirchen, in Isen die götzengrienische Behausung oder Gerichtsschreiberei mit Stallungen (3.400fl), das Armenhaus und das ehemalige Waisenhaus, beide dem nunmehr säkularisierten Isener Liebesbund gehörig: alles zusammen schätzt man auf 18.350fl.

Einige zum Schloss gehörige aber weiter entfernte Grundstücke werden an die angrenzenden Bauern verkauft, das Schloss selbst, mit den übrigen Ländereien, aber ohne die herrschaftlichen Wälder und die Jagd, soll versteigert werden.

Durch Plakate wird bekannt gegeben, daß Schloß Burgrain mit allen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, der Weiß- und Braunbierbräuerei, sämtlichen Feldern und Wiesen als grundzinsiges Eigentum mit vorbehaltlicher höchster Genehmigung Montag, den 12. März 1804 öffentlich versteigert werde: „Kauflustige sollen sich im Schlosse Burgrhain einfinden. Freysing, 12. Hornung (=Februar) 1804. Churfürstl. General-Kommissariat.“

Der kurfürstl. Kämmerer, Major und Flügeladjutant Friderich Karl Stephan Freiherr von Schönfeld bietet als Einziger 21.000fl, aber verbunden mit vielen, z. Teil unannehmbaren Forderungen.

Bei diesen Forderungen handelt es sich hauptsächlich um zusätzliche Rechte und eine Arrondierung des Gesamtbetriebes. Der Interessent bemüht sich um ein Objekt, das mit insgesamt ökonomisch ausreichenden Möglichkeiten ausgestattet ist. Er kämpft um Jagdrecht, Fischrecht, Braurecht, Branntweinrecht und um ausreichend land- und forstwirtschaftliche Flächen, um die umfangreichen Gebäulichkeiten auch mit einer wirtschaftlichen Basis auszustatten.

Am 20. April 1804 kommt es zur 2. Versteigerung. Major Freiherr von Schönfeld bietet nun 20.600fl erhält aber wieder nicht den Zuschlag.

Im August 1804 findet die 3. Versteigerung statt. Aber nicht Major von Schönfeld erhält den Zuschlag, sondern Gräfin von Ludolph, geborene Gräfin von Kosen, Gesandtenwitwe aus Edenburg in Ungarn für 24.111fl. Zusätzlich erwirbt sie für 2.939fl Materialvorräte und die Schloßmöbel.

Dies war kein schlechtes Geschäft für das Churfürstl. General-Kommissariat, hatte es doch das Gesamtobjekt mit weniger als 18.000fl taxiert, darin enthalten 2.859fl für die Bräugeschirre und Gerätschaften sowie die Schlossmöbel für die lächerliche Summe von 24fl. Bei letzteren fragt man sich allerdings, was aus den „in deutscher Behaglichkeit ausgestatteten Gemächern“ Franz v. Eckhers geworden ist.

Was auch immer Gräfin Ludolph in Schloss Burgrain gesucht haben mag, es ist ihr Geheimnis geblieben, jedenfalls hat sie es noch im selben Jahr an Josef Gnatz weiterverkauft.

Die von Major Freiherr von Schönfeld beanstandete mangelnde Gesamtausstattung des Objektes blieb als schwere Hypothek für die Zukunft bestehen. Der Katasterplan von 1812 zeigt, dass die Grundflächen sehr zerstückelt waren und keine bedeutenden Waldflächen enthielten.

 

Neuanfang

 

Josef Gnatz wurde 1762 in Gündelkofen bei Landshut geboren. Offensichtlich lebt er aber bereits 1801 in Burgrain, da seine Tochter Viktoria dort zur Welt kommt. Es ist deshalb durchaus wahrscheinlich, dass er bereits zu dieser Zeit entweder in der Schlossökonomie oder in der gerade erweiterten Brauerei beschäftigt ist. Inwieweit er bei den Versteigerungen teilnimmt, ist unklar. Ebenso ist unbekannt, zu welchem Preis er Schloss Burgrain kurze Zeit danach erwirbt. Da aber zwischen der Versteigerung im August 1804 und dem Kauf durch Gnatz nur wenige Monate liegen, kann angenommen werden, dass er über das Kaufobjekt schon länger gut informiert war. Wenn er, wie oben dargelegt, zu dieser Zeit tatsächlich Angestellter der Schlossökonomie oder der Brauerei ist, könnte man den Kauf von Schloss Burgrain als frühe Form des „Management-buyout“ bezeichnen.

Schloss Burgrain, nun in Privathand, hat zwar bei weitem nicht mehr die wirtschaftliche Basis wie vor der Säkularisation, trotzdem bleibt ihm das Schicksal anderer Schlösser der Umgebung (z.B. Haag, Kling, Kopfsburg, Wasentegernbach) erspart, die schließlich, ihrer Funktion beraubt, nur noch als Steinbruch Verwendung finden. Es ist anzunehmen, dass Josef Gnatz wesentlichen Anteil an dieser Leistung hat.

Ob Gnatz später in finanzielle Schwierigkeit kommt ist unklar. Interessant ist aber, dass Heilmaier in der Chronik hier einem Irrtum, vielleicht auch übler Nachrede, aufgesessen ist. Er schreibt in der Chronik über Gnatz:  „kam 1820 auf die Gant “, was nach heutigem Sprachgebrauch bedeutet, er musste Konkurs anmelden. Tatsächlich verhält sich die Sache so, dass Michael Seidenschwarz am 19.5.1822 Viktoria Gnatz heiratet und 10 Tage später Schloss Burgrain von seinem Schwiegervater käuflich erwirbt.

 

Die Familien Gnatz, Seidenschwarz und Niederreither, alle durch Eheschließung miteinander verwandt,  führen nun Schloss Burgrain nach dieser unruhigen Zeit der  Säkularisation  wieder zu einer Kontinuität, die mehr als 100 Jahre andauern wird. Brauerei und Ökonomie bleiben die wirtschaftliche Basis.

 

Ulrich Klapp                                                                                                Schloss Burgrain, 2003

 

 

 

Quellen- und Literaturangaben

 

1.Dr. Karin Berg:                  Schloss Burgrain, Archivrecherchen zur Renovierungsgeschichte seit der

Säkularisation, August 2000 (unveröffentlicht)

2.Prof. Dr. Hubert Glaser: Hochstift Freising; Beiträge zur Besitzgeschichte, München         

3.Ludwig Heilmaier:          Die ehemalige freisingische Herrschaft Burgrain, München 1911

4.Ludwig Heilmaier:          Das Kollegiatstift St. Zeno in Isen, München 1951

5.Norbert Keil:                    Das Ende der geistlichen Regierung in Freising; Studien zur altbayerischen

Kirchengeschichte, Band 8, Verein für Diözesangeschichte von München und Freising e.V. , München 1987

 

 

 

Dieser Artikel wurde im nachfolgenden Buch veröffentlicht

 

   

Herausgegeben vom Arbeitskreis Kultur im Ostbündnis der Landkreise Erding und Mühldorf
Ende oder Wende? Säkularisation an Goldach und Isen

Begleitheft zur gleichnamigen Ausstellungsreihe

131 Seiten
zahlreiche Abbildungen; 
Verlag Norbert Präbst, Dorfen 2003